Ersatzwahl / Ergänzungswahl zweier Mitglieder Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2018/2021, 1. Wahlgang am 18. August 2019; Anmeldeverfahren

Der durch die Demission von Gemeinderat Peter Bieri neu zu besetzende Gemeinderatssitz konnte weder im ersten noch im zweiten Wahlgang vergeben werden. Deshalb beginnt das Verfahren von vorne.

Zudem hat Gemeinderat Thomas Sauder seine Demission als Mitglied des Gemeinderates aus beruflichen Gründen eingereicht.

Die Ersatzwahl / Ergänzungswahl für zwei Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am Sonntag, 18. August 2019 (ausserordentlicher Termin) statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tage vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 5. Juli 2019, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Wahl des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.