Publikation Referendum und Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 18. November 2022

Zustandekommen fakultatives Referendum Beschluss „Genehmigung des Budgets 2023 mit einem Steuerfuss von 118 %“

Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2022, Traktandum 8 „Genehmigung des Budgets 2023 mit einem Steuerfuss von 118%“, mit 294 gültigen und sechs ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt, der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens, am 28. November 2022, auf 906. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 182 (1/5 gemäss Gemeindeordnung).

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, gemäss § 68 und 71 GPR, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Die Referendumsabstimmung findet am 12. März 2023 statt.

Rechtskraft der übrigen Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Fristablauf sind mit Ausnahme des Traktandums 8 der Einwohnergemeindeversammlung (vorgenannt) sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2022 in Rechtskraft erwachsen.

Dürrenäsch, 10. Januar 2023
GEMEINDERAT

Die amtliche Publikation finden Sie hier zum Downloaden.