Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat und Gemeindeammann – Datum 2. Wahlgang festgelegt

Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates und den Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 23. Oktober 2016 statt. Die Durchführung eines allfälligen 2. Wahlganges wurde auf 18. Dezember 2016 festgelegt. Während im ersten Wahlgang jeder wahlfähige Stimmberechtigte der Gemeinde Dürrenäsch als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann, ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer angemeldet wird.