Gemeindeversammlung

Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden hiermit die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015 veröffentlicht:

A. EINWOHNERGEMEINDE

1.Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2015

2.Genehmigung der Erhöhung des Stellenpensums des Schulsekretariates Dürrenäsch von 15 auf 20 % ab 1. Januar 2016

3.Ablehnung der Kreditabrechnung über die Erarbeitung eines gesamthaften Raumkonzeptes für alle Nutzergruppen der Gemeinde

4.Ablehnung der Kreditabrechnung über den Projektierungskredit Turnhallen-Neubau

5.Genehmigung des Reglementes für die Kontrollführung der durch das Servicegewerbe durchgeführten Kontrollen der Öl- und Gasfeuerungen nach Luftreinhalte-Verordnung (LRV) mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1 Megawatt.

6.Genehmigung des Voranschlages 2016 mit einem Steuerfuss von 85 %.

7.Zusicherung der Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht von Dürrenäsch – vorbehältlich der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes - an

a)Kryeziu Arbër

b)Kryeziu Mirlinda

c)Gashi Ferit und Ibadete mit Aurora und Arian

d)Cook Jeremy Robert Ernest

B. ORTSBÜRGERGEMEINDE

1.Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2015

2.Genehmigung des Voranschlages 2016

Mit Ausnahme des Traktandums 7 unterliegen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. 1/<sub>5</sub> der Stimmberechtigten bei der Einwohnergemeinde bzw. 1/<sub>10</sub> bei der Ortsbürgergemeinde kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich die Urnenabstimmung verlangen. Formulare für ein Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Auf Wunsch prüft die Gemeindekanzlei den Wortlaut des Begehrens vor der Unterschriftensammlung.

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2016

Dürrenäsch, 1. Dezember 2015

GEMEINDERAT