Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang am 26. September 2021 für ein Mitglied der Finanzkommission; Wahlvorschlag - Nachmeldefrist

Bei den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 muss für ein Mitglied der Finanzkommission ein 2. Wahlgang durchgeführt werden. Innerhalb der Frist von 10 Tagen seit dem 1. Wahlgang ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

  • Bürgi Andreas, 1979, von Kirchberg SG, Wolfacherweg 8, parteilos, neu

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Neue Wahlvorschläge für die Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, d.h. bis Dienstag, 6. Juli 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).

Dürrenäsch, 24. Juni 2021
Wahlbüro Dürrenäsch

Die amtliche Publikation finden Sie hier zum Downloaden.