Finanzausgleich

Die kantonale Finanzaufsicht teilt mit, dass die Gemeinde Dürrenäsch im Jahr 2021 eine Finanzausgleichsabgabe im Betrag von CHF 92‘000.00 zu leisten hat. Im Jahr 2020 musste noch eine Abgabe von CHF 8‘000.00 geleistet werden. Der Finanzausgleich setzt sich aus folgenden Gefässen zusammen: Steuerkraftausgleich, Mindestausstattung, Bildungslastenausgleich, Soziallastenausgleich, Räumlich-struktureller Lastenausgleich. Für die Gemeinde Dürrenäsch haben sich die Abgaben bzw. die Beiträge wie folgt entwickelt:

  • Hauptgrund für die höhere Abgabe ist der gestiegene Normsteuerertrag der Gemeinde Dürrenäsch. Der Normsteuerertrag besteht aus dem normierten Ertrag aus den Einkommens- und Vermögenssteuer, dem Ertrag aus den Gewinn- und Kapitalsteuern, den Grundstückgewinnsteuern und den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden auf den massgebenden mittleren Steuerfuss des Kantons umgerechnet. Somit werden die Steuererträge für alle Gemeinden mit einem gleichen Steuerfuss verglichen. Die Steuerfusserhöhungen der vergangenen Jahre haben somit keinen Einfluss auf die erhöhte Finanzausgleichsabgabe.
  • Die Mindestausstattung ist für finanzschwache Gemeinden, deren Normsteuerertrag pro Kopf zuzüglich des Beitrages aus dem Steuerkraftausgleich pro Kopf tiefer liegt, als 84 % des Kantonsdurchschnitts. Dürrenäsch ist davon nicht betroffen.
  • Der Bildungslastenausgleich reduziert die unterschiedliche Last der Gemeinden im Bildungsbereich. Es wird ermittelt, wie hoch der Anteil der Volksschülerinnen und –schüler an der Gesamtbevölkerung ist. Liegt der Anteil über dem Kantonsschnitt erhält die Gemeinde einen Beitrag, liegt der Wert unter dem Kantonsmittel muss die Gemeinde eine Abgabe leisten. In Dürrenäsch ist der Anteil der Volksschülerinnen und –schüler über dem Kantonsmittel, deshalb erhält die Gemeinde einen Beitrag.
  • Der Soziallastenausgleich reduziert die unterschiedlichen finanziellen Belastungen aufgrund der Sozialhilfequote. In Dürrenäsch liegt die Quote deutlich unter dem Kantonsmittel, aus diesem Grund muss für dieses Gefäss eine Abgabe geleistet werden.
  • Aus dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden einen Beitrag, die im Verhältnis zur Siedlungsfläche eine grosse Gesamtfläche aufweisen. Dürrenäsch ist davon nicht betroffen.