Seit 1. Januar 2014 werden Einzahlungen auch vor dem 30. April verzinst. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2017 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.