Mutwilliger Sachschaden bei der Schulanlage

Bedauerlicherweise musste festgestellt werden, dass sich mutwillige Zerstörungen von öffentlichen Anlagen häufen. Unter anderem kam es an Pfingsten auf dem Schulareal zu Sachbeschädigungen. Ein solcher Umgang mit Allgemeingut ist nicht nur unangebracht, sondern beansprucht Gelder, die letztlich bei wesentlich nützlicheren Investitionen fehlen.