Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025; Stille Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission

Bei den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 wurde innerhalb der Frist für den 2. Wahlgang für ein Mitglied der Finanzkommission ein Wahlvorschlag eingereicht. Mit der amtlichen Publikation des Namens des Kandidaten ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt worden, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Innert dieser Frist ging keine weitere Anmeldung ein.

Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, hat das Wahlbüro gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR als Mitglied der Finanzkommission als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Bürgi Andreas, 1979, von Kirchberg SG, Wolfacherweg 8, parteilos, neu.

Dadurch findet am 26. September 2021 keine Urnenwahl statt.

Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Dürrenäsch, 6. Juli 2021

Wahlbüro Dürrenäsch

Die amtliche Publikation finden Sie hier zum Downloaden.