Prämienverbilligung 2018

Seit diesem Jahr erfolgt das Anspruchsverfahren der Prämienverbilligung ausschliesslich elektronisch.

Neu erhalten all diejenigen Personen, welche basierend auf der definitiven Steuerveranlagung 2015 Anspruch auf Verbilligung haben, durch die SVA Aargau per Post einen persönlichen Code und den Link für den Zugang auf die Onlineplattform zwecks Anmeldung.

Der Hauptversand der Codes erfolgt in den Monaten Mai /Juni 2017. Der Prämienverbilligungsantrag ist innert 6 Wochen seit Erhalt des Codes zu stellen. Wird diese Frist verpasst, muss bei der SVA Aargau ein neuer Code beantragt werden.

Sollte jemand keinen Internetzugang haben, kann der Antrag auf Anfrage direkt durch die SVA oder durch die Gemeindezweigstelle erfolgen. Falls mögliche Anspruchsberechtigte bis zum 31. Juli 2017 keine Mitteilung erhalten, kann bei der SVA Aargau ein Code verlangt werden. Dies gilt insbesondere für Personen, welche beispielsweise eine Einkommenseinbusse haben. Ausserdem können Anspruchsberechtigte, die aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland zugezogen sind, ihre Zugangsdaten für eine Online-Anmeldung anfordern (062 836 82 97, ipv@sva-ag.ch).

Wichtig: Der Antrag für die Prämienverbilligung 2018 ist in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember 2017 einzureichen.

Für Fragen stehen Ihnen die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle Dürrenäsch zur Verfügung.