Ruhestörungen

Gemäss § 10 des Polizeireglementes der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien, wie folgt verboten:

Montag – Freitag bis 07.00 Uhr, 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr

Samstagbis 07.00 Uhr, 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr

Sonn- und Feiertageganztags (ausgenommen Berchtoldstag, Ostermontag,

Pfingstmontag und Stephanstag)

Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet.

In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist, insbesondere auch im Innern von Gebäuden, jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie dringende oder wetterabhängige landwirtschaftliche Arbeiten.

Ausnahmebewilligung müssen im Voraus eingeholt werden. Das Verwenden von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen im Freien ist nur mit Bewilligung gestattet.