Steuererklärung: Keine Originalbelege einreichen

Die Steuererklärung für das Jahr 2016 wird Ihnen ab Februar 2017 zugestellt. Wir weisen Sie daraufhin, dass die gesamte Steuererklärung eingescannt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie Belegkopien und keine Originale einreichen (Ausnahme: Beleg über Lotteriegewinne und Lohnausweis). Eingereichte Belege werden aus Verfahrensgründen nicht retourniert. Eingereichte Originale werden nach dem Scanning vernichtet.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.