Baugesuchsverfahren
Unsere Bauverwaltung berät Sie gerne persönlich oder telefonisch zu Fragen im Zusammenhang mit einem Baugesuch oder zu allgemeinen baurechtlichen Fragen.
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Baugesuchsformulare können bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Dürrenäsch (Lenzburger Bezirksanzeiger) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendung erheben.
Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.
Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden.