Gemeindeversammlungen
Einwohnergemeinde und Ortsbürgergemeinde
Die Einwohnergemeinde sowie die Ortsbürgergemeinde unterstehen der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung ( in der Regel im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (in der Regel im November). Für dringende Geschäfte kann der Gemeinderat eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen.
Aufgaben
- Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnung
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
- Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
diese Auflistung ist nicht abschliessend