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Anpassung prov. Steuerrechnung

Die provisorische Rechnung wird jeweils aufgrund der letztjährigen provisorischen Rechnung und der wirtschaftlichen Entwicklung erstellt. Eine Anpassung der provisorischen Rechnung kann auf begründetes Gesuch der Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Gründe für eine Anpassung können sein:

  • Arbeitslosigkeit
  • Einkommensveränderung nach oben und unten
  • Eintritt Rentenalter
  • Erwerbsaufnahme nach der Lehre
  • Geburt eines Kindes
  • Erwerbsaufgabe des Ehepartners
  • Hohe Liegenschaftsunterhaltskosten / Krankheitskosten

Für eine Anpassung können Sie sich telefonisch oder per E-Mail beim Regio Steueramt Dürrenäsch melden.


Zuständige Abteilung