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Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau ab Donnerstag, 27. August 2026

Kanton senkt die Gefahrenstufe von Stufe 5 auf 4 (grosse Gefahr)

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben noch einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft

Die Niederschläge der letzen Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzen Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf - wenn auch auf tiefem Niveau.

Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiert des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot ab 27.08.2026

Merkblatt Feuer- und Feuerwerksverbot Stufe 4