Baugesuch Habermacher Jakob und Sonja
Öffentliche Auflage in der Gemeindekanzlei: 2. Oktober 2026 - 2. November 2026 Einwendungen gegen ein Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat 5724 Dürrenäsch zu richten. Sie müssen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Dürrenäsch, 1. Oktober 2026
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