Prov. Steuerrechnung 2017 – Hinweis Vergütungszins

Seit 1. Januar 2014 werden Einzahlungen auch vor dem 30. April verzinst. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zah­lungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag überstei­gen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2017 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Wei­tere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.