Da kein Kandidat / keine Kandidatin für die zwei zu besetzenden Sitze vorgeschlagen wurde, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Anmeldungen) sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dürrenäsch (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, d.h. bis am Dienstag, 17. Oktober 2017, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).
Dürrenäsch, 10. Oktober 2017
Wahlbüro Dürrenäsch
Die amtliche Publikation finden Sie hier zum Downloaden.